Inhalt des Dokuments
Zulassungsvoraussetzungen für die Master
Jeder Bachelorstudent mit mindestens 150 erworbenen Leistungspunkten (bzw. 180 LP bei 7 Semester Regelstudienzeit) kann sich auf einen Master bewerben. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Auszug aus der Prüfungsordnung EGT, EVT und RES:
§ 5 - Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den konsekutiven Masterstudiengang
Energie- und Verfahrenstechnik ist ein erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss in der Fachrichtung Energie- und Prozesstechnik
oder einem fachlich nahestehenden Studiengang.
Über die fachlich-inhaltliche Qualifikation entscheidet der Prüfungsausschuss.
Weiterhin ist der Master Regenerative Energiesysteme zulassungsbeschränkt. Es gelten hierfür besondere Bewerbungsfristen.
Diese findet ihr auf der Tu-Homepage unter "Fristen und Termine": www.tu-berlin.de